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Startseite > Rund um Weiterbildung > Bildungslexikon > Immatrikulation, Exmatrikulation

 

 

 

Immatrikulation / Exmatrikulation

 

Der Verwaltungsvorgang, bei dem sich ein Student für einen bestimmten Studiengang oder Teilstudiengang an einer Hochschule einschreibt, wird als Immatrikulation bezeichnet.


Zuständig für die Immatrikulation ist das Immatrikulationsamt oder das Studierendensekretariat der betreffenden Hochschule.

Meist müssen u.a. folgende Dokumente vorgelegt werden:

- Personalausweis
- Nachweis der Zugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, Bescheinigungen über diverse  Aufnahmeprüfungen z. B. Sportprüfungen)
- Passbilder
- Nachweis einer Krankenversicherung

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben wollen, müssen Sie zusätzlich den Zulassungsbescheid vorlegen.


Mit erfolgreicher Immatrikulation wird der Student schließlich für einen bestimmten Zeitraum an der Hochschule aufgenommen.


Der Vorgang, bei dem sich ein Studierender bei der Hochschule abmeldet, wird als Exmatrikulation bezeichnet.