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Akkreditierung

 

 

Der Begriff „Akkreditierung“ beschreibt allgemein die Tatsache, dass eine anerkannte Instanz einer anderen Instanz das Erfüllen einer Aufgabe/Eigenschaft bescheinigt.

Im Hochschulbereich prüfen sog. Akkreditierungsagenturen, ob die lehrenden Institute festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. Die staatliche Genehmigung eines Studiengangs ist davon unabhängig.

Ziele der Akkreditierung sind die Sicherung der Qualität von Lehre und Lehrkörpern und die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit der Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge.