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Startseite > Rund um Weiterbildung > Bildungslexikon > Bologna-Erklärung

 

 

Bologna-Erklärung

 

Die sogenannte „Bologna-Erklärung“ wurde 1999 von Regierungsvertretern aus 30 europäischen Staaten unterzeichnet. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010.
 


Die Studienstruktur wurde im Vergleich zu den Diplomstudiengängen vom Aufbau „Grund- und Hauptstudium“ in ein mehrstufiges Abschlusssystem mit einem Leistungspunktesystem (ECTS – s. „Bildungslexikon – ECTS“) umgestaltet.


Grundgedanke ist dabei der neue zweistufige Aufbau von Studiengängen:
1. Stufe: Grundständiges Studium (undergraduate studies)
2. Stufe: Postgraduales Studium (postgraduate studies)

Die 1. Stufe und somit das grundständige Studium führt zum Erwerbs des Abschlusses „Bachelor“ (s. Bildungslexikon – Bachelor).

Voraussetzung für die 2. Stufe und somit für das postgraduale Studium ist ein abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium.
Das postgraduale Studium dient entweder zum Erwerb eines weiteren akademischen Grades (z. B. Master, Dr.) oder lediglich der Weiterbildung.


Im Rahmen der Umstellung wurden in den letzten Jahren an einem Großteil der deutschen Hochschulen (Universitäten, gleichgestellte Hochschulen, Fachhochschulen) die traditionellen Diplomstudiengänge durch Studiengänge mit den Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master ersetzt.

Die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ wird den Regelabschluss eines Hochschulstudiums darstellen und beinhaltet dieselben Berechtigungen wie traditionelle Diplomabschlüsse an Fachhochschulen (s. Bildungslexikon – Bachelor).

Die Abschlussbezeichnung „Master“ beinhaltet dieselben Berechtigungen wie traditionelle Diplom- oder Magisterabschlüsse an Universitäten und ihnen gleichgestellte Fachhochschulen (s. Bildungslexikon – Master).



Ziele der Umgestaltung waren die Vereinheitlichung von akademischen Bezeichnungen innerhalb der EU zur besseren Vergleichbarkeit, ein stärkerer Praxisbezug und die Verkürzung der Studiendauer.