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Staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung
 

Die erste Berufsausbildung ist heute längst nicht mehr ausreichend, um durch ein ganzes Berufsleben zu tragen. Gefragt ist vielmehr lebenslanges Lernen und die Bereitschaft, sich ständig weiter zu qualifizieren. Ohne dieses Engagement ist ein beruflicher Aufstieg üblicherweise nicht möglich, oft hängt die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes an der konsequenten Weiterbildung. In vielen Fällen verlangen auch persönliche oder berufliche Umstände eine Neuorientierung - mit entsprechendem Umschulungs-Bedarf.

So sinnvoll berufliche Weiterqualifizierung ist, sie kostet nicht nur Zeit und Anstrengung, sondern auch Geld. Nicht selten sind etliche Tausend Euro aufzubringen, um Gebühren, Fahrt- und Unterbringungskosten oder Studienmaterialien zu finanzieren. Längst nicht jeder Arbeitnehmer kann sich auf eine Förderung durch den Arbeitgeber verlassen, auch wenn viele Unternehmen inzwischen die Vorteile der beruflichen Weiterbildung erkannt haben und sie aktiv unterstützen. Die zusätzliche Qualifizierung sollte jedoch trotzdem nicht am Geld scheitern - denn es gibt unter anderem eine Reihe staatlicher Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Wir möchten an dieser Stelle einige Modelle aufzeigen:


1. Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine sind eine Option für arbeitslose Arbeitnehmer. Damit finanziert die Agentur für Arbeit bzw. das jeweilige Jobcenter eine Umschulung, um die Arbeitsplatzaussichten zu verbessern. Übernommen werden hundert Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten, ggf. sogar Kosten für Fahrten und Übernachtung. Das macht die Förderung besonders attraktiv. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist allerdings, dass die betreffende Maßnahme die Arbeitsmarktchancen nachweislich erhöht.
 


2. Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie fördert der Staat "geringverdienende" Arbeitnehmer und Selbständige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und sich weiterbilden möchten. Dabei gelten folgende Einkommensgrenzen für die Förderung: maximal 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende, 40.000 Euro für Verheiratete. Mit der Bildungsprämie können bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten bezuschusst werden, es werden jedoch höchstens 500 Euro gewährt. Der Rest der Weiterbildungskosten ist aus eigener Tasche zu finanzieren.
 


3. WeGeBau

Das Kürzel WeGeBau steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Auch diese Maßnahme wird von der Arbeitsagentur angeboten. Im Fokus stehen u.a. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit aktuell mindestens vierjähriger Tätigkeit außerhalb des eigentlich erlernten Berufs. Durch WeGeBau soll die Berufsqualifikation nachgeholt oder zumindest eine weiterführende Teilqualifikation ermöglicht werden. Die Förderung besteht in Lohnzuschüssen, mit denen die Weiterbildung zu hundert Prozent finanziert werden kann.
 


4. Meister-BaföG

Das Meister-BaföG ist ähnlich gestaltet wie das BaföG für Studenten. Es soll die Aufstiegsfortbildung zum Handwerks- und Industriemeister sowie in einigen anderen Berufen unterstützen. Die Förderung besteht aus einer Mischung aus Zuschüssen und zurückzuzahlenden Darlehen. Damit können Unterhalt, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestritten werden. Voraussetzung für die Förderung ist neben einer entsprechenden Berufszugehörigkeit, dass die Weiterbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und nachweislich dem beruflichen Aufstieg dient. Ab 01. August 2016 treten im Rahmen der 3. Novelle des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes) zahlreiche Verbesserungen in Kraft.


5. Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium

Diese Stipendien werden von der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" (Gemeinnützige Gesellschaft mbH) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. Beim Aufstiegsstipendium werden Personen gefördert, die ihre Erst-Ausbildung mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben und nun ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Dazu werden bis zu 670 Euro monatlich für Lebensunterhalt und 80 Euro Büchergeld gezahlt, bei einem dualen Studium jährlich 2.000 Euro. Das Weiterbildungsstipendium kann für fachbezogene berufliche Weiterbildungen in Anspruch genommen werden. Hier gibt es bis zu 6.000 Euro - verteilt auf drei Jahre.


6. Länderförderung

Viele Bundesländer fördern berufliche Weiterbildungen mit eigenen Programmen, zum Beispiel über Bildungsschecks, Qualifizierungsschecks und Weiterbildungsboni. In der Regel werden dabei Zuschüsse zu den Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Rest ist selbst oder vom Arbeitgeber zu tragen.
 


7. Bildungskredit

Der Bildungskredit wird als Fördermaßnahme von der KfW durchgeführt und ist über das Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Gewährt wird ein günstiger Kredit mit monatlicher Auszahlung bis zu einer Höhe von insgesamt 7.200 Euro. Damit soll vor allem die Schlussphase eines Studiums oder einer Ausbildung finanziert werden. Auch Umschulungen und Zusatzausbildungen/-studiengänge lassen sich so bestreiten. Die Tilgung des Bildungskredits beginnt erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate.


Falls die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, sich um eines der zahlreichen „privaten“ Stipendien zu bemühen oder einen normalen Kredit als Finanzierungsmöglichkeit zu wählen. Die niedrigen Zinsen machen die Kreditaufnahme derzeit besonders attraktiv. Dennoch empfiehlt es sich die Konditionen zu vergleichen, denn nach wie vor gibt es am Markt eine erhebliche Bandbreite bei den Angeboten. Auf Kreditvergleichsplattformen im Internet lassen sich vorteilhafte Angebote unterschiedlicher Kreditgeber oft leicht und unkompliziert identifizieren.