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Meister - BaföG

 

 

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sog. „Meister-BaföG“ fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen und unterstützt damit die Erweiterung von beruflichen Qualifikationen.

 

Förderungsberechtigt sind Fachkräfte (z. B. Handwerker), die
 

- eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen können und
- sich nun auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

 

Förderungsberechtigte Fortbildungsabschlüsse sind beispielsweise Handwerksmeister, Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Programmierer, Betriebsinformatiker und vergleichbare Qualifikationen. Die Antragsteller dürfen nicht bereits über eine gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen (z. B. Hochschulabschluss).


Sie müssen außerdem
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen oder
- sich mindestens seit 3 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und während dieser Zeit erwerbstätig gewesen sein.
 

 


Hinsichtlich Förderungshöhe und Förderungsdauer erhalten Sie weitere Informationen unter http://www.meister-bafoeg.info. Dort können Sie kostenlos Informationsbroschüren bestellen bzw. die Adresse des für Sie zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung ermitteln.

 

Bitte beachten Sie: Ab 01. August 2016 treten zahlreiche Leistungsverbesserungen in Kraft; weitere Informationen erhalten Sie hier.
 

 

 

 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie als Erwachsener - egal ob per Fernkurs oder regulär - einen Schulabschluss nachholen (Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Abitur), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung "Schüler-BaföG" beantragen.

 

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php.