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Steuern sparen

 

Ausbildungen, Fortbildungen und Weiterbildungen, Erststudien und Zweitstudien werden steuerlich gefördert.

 

Die steuerliche Berücksichtigung ist jedoch vielfältig. Die Kosten können entweder (betragsmäßig eingeschränkt) als Sonderausgaben oder aber bei nichtselbstständig Tätigen als Werbungskosten bzw. bei Selbstständigen oder Gewerbetreibenden als Betriebsausgaben angesetzt werden.

 

Entscheidung für die grundsätzliche Berücksichtigung ist der berufliche Bezug. Damit können Kosten für private Kurse, beispielsweise für private Kochkurse, nicht abgesetzt werden. Kosten für einen Sprachkurs oder einen Computerkurs hingegen können meist abgesetzt werden, da diese Weiterbildungen der Erwerbssicherung dienen.

 

Absetzbare Aufwendungen bei Ausbildungen, Weiterbildungen, Erst- und Zweitstudien sind beispielsweise Studiengebühren (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), Fahrtkosten, Übernachtungskosten und die Kosten für Studienmaterial (Bücher, Computer, Fachzeitschriften).

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.